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Informationen betreffend Coronavirus und Sport Schutzkonzept SSV

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Informationen betreffend Coronavirus und Sport
Schutzkonzept SSV
Am 29. April hat der Bundesrat entschieden, dass bereits ab dem 11. Mai der Trainingsbetrieb unter strengen Auflagen wieder aufgenommen werden kann. Grundsätzlich sind die Lockerungen nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverband ein detailliertes Schutzkonzept vorlegt. Der Schweizer Schiesssportverband hat ein solches Schutzkonzept erarbeitet und bereits am Sonntag, 26. April, eingereicht. Dieses Konzept wurde am 30. April durch das BAG und BASPO genehmigt und ist auf der Homepage des SSV publiziert. Der OSPSV muss kein eigenen Schutzkonzept erstellen.
Die zusätzliche Zeit, die mit der Aufnahme des Schiessbetriebs am 11. Mai nun zur Verfügung steht, können die Vereine für ihre Trainings und die Kantonalverbände für allfällige Ausscheidungen für nationale Wettkämpfe nutzen. Für die Vereine wird ein Handout erstellt, das kurz erklärt, wie die Hygienevorschriften und die Vorsichtsmassnahmen aussehen und wie diese umzusetzen sind. Der neue nationale Wettkampfkalender (mit Schiessbeginn ab 1. Juni), der kurz vor Ostern vorgestellt wurde, bleibt bestehen.

Weitere Informationen
Newsletter an die Präsidenten vom 3. Mai 2020

Schutzkonzept SSV
Kurzversion Schutzkonzept
Anwesenheitsliste (.xlsx)
Schützenhaus Skizze (.pdf)

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