Am 1. Januar 2020 ist eine neue Ordnungsbussenverordnung in Kraft getreten.
Vorab: An der Regelung zum Transport von Waffe und Munition an sich hat sich nichts geändert.
Neu ist: Wer seine Feuerwaffe transportiert, ohne sie von der Munition zu trennen, riskiert eine Busse von 300 Franken.
Merkblatt zum Download und zum Aushang in der Schiessanlage.
Mehr Infos unter swissshooting.ch