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Transport von Waffen und Munition

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Am 1. Januar 2020 ist eine neue Ordnungsbussenverordnung in Kraft getreten.
Vorab: An der Regelung zum Transport von Waffe und Munition an sich hat sich nichts geändert.
Neu ist: Wer seine Feuerwaffe transportiert, ohne sie von der Munition zu trennen, riskiert eine Busse von 300 Franken.
Merkblatt zum Download und zum Aushang in der Schiessanlage.
Mehr Infos unter swissshooting.ch

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