(Version gültig ab 20. Dezember 2021)
Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat verschärfte Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie («2G Pflicht; nur noch geimpfte und genesene Personen haben Zugang zu Innenräumen») verfügt.
Aus diesem Grund wird das Schutzkonzept des SSV an diese neuen Bestimmungen angepasst.
Folgende Bedingungen sind weiterhin gültig:
Für alle Einrichtungen und Veranstaltungen müssen Schutzkonzepte vorhanden sein!